Yogaplus - Yoga in Mainz Gonsenheim

Yogaplus
Breite Straße 28
D-55124 Mainz-Gonsenheim
Tel. +49 (0) 6131 540 29 39
Fax +49 (0) 6131 212 24 76
E-Mail info (at) yogaplus.de
Web www.yogaplus.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Yogaplus Mainz

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) von Yogaplus, Breite Straße 28, 55124 Mainz. Diese AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von Yogaplus unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

Unsere AGB zum Download: AGB Yogaplus, Stand 2018 (PDF)


§ 1 Angebote von Yogaplus

  1. Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im Mitgliedschaftsvertrag näher definierten Angebotes von Yogaplus berechtigen. Sie enden automatisch nach der vertraglichen Laufzeit.
  2. Mehrfachkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen (10-er, 20-er Karten u.ä.). Die Karten sind übertragbar. Eine Kündigung ist nicht möglich. Mehrfachkarten haben eine begrenzte Nutzungsdauer von 12 Monaten bei 20er Karten, 6 Monaten bei 10er Karten und einem Monat bei der 3er-Kennenlernkarte
  3. Privatunterricht findet in den Räumen von Yogaplus statt.
  4. Mehrfachkarten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen (10-er, 20-er Karten u.ä.). Eine Kündigung ist nicht möglich.

§ 2 Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko

  1. Nutzungsberechtigter (nachfolgend „Nutzer“ oder „Vertragspartner“) ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (bei Mitgliedschaftsverträgen auch „Mitglied“). Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von Yogaplus die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von Mehrfachkarten.

§ 3 Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung

  1. Mitgliedschaftsverträge (§ 1 Abs.1) werden nach konkreter Vereinbarung im Mitgliedschaftsvertrag nach Wahl des Vertragspartners für die Dauer von 1, 3, 6 oder 12 Monaten (Grundlaufzeit) geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum. Beispiel: Wird bei einer Grundlaufzeit von 6 Monaten der 17.03.2014 als Vertragsbeginn vereinbart, so endet die Grundlaufzeit mit Ablauf des 16.09.2014 automatisch.
  2. Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
  3. Dem Mitglied steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines / ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).
  4. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per Email sind nicht gültig! Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an die die oben genannte Adresse von Yogaplus zu richten.
  5. Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich. Bei Mehrfachkarten (§ 1 Abs.2) besteht über die Rückgabemöglichkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 hinaus kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.

§ 4 Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)

  1. Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Nutzers mindestens zwei volle Vertragsmonate, maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist Yogaplus durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich.
  2. Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse und Angebote von Yogaplus nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.

§ 5 Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung

  1. Die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) ist im Interesse der Teilnehmer und aus räumlichen Gründen begrenzt.
  2. Um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten ist eine Voranmeldung zu den Kursen erforderlich.
  3. Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn. möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.
  4. Yogaplus ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.
  5. Yogaplus ist im Rahmen des Absatzes (4) insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen mit einer Frist von zwei Monaten durch deutlich sichtbaren Aushang anzukündigenden Betriebsferien, die insgesamt einen Zeitraum von drei Kalenderwochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen.
  6. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung des Nutzungsgebühren zu verlangen.

§ 6 Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer

  1. Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Dies gilt nicht für solche Einrichtungen, Workshops, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.
  2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Monatsbeiträge in vereinbarter Höhe mindestens entsprechend der vereinbarten Anzahl der Kalendermonate der Grundlaufzeit und der Verlängerungszeiträume für die Dauer der Mitgliedschaft zu zahlen.
  3. Die Monatsbeiträge sind durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zur Zahlung fällig.
  4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Yogaplus zum Zwecke der Zahlung der vereinbarten laufenden Zahlungen eine entsprechende Einzugsermächtigung für ein inländisches Bankkonto zu erteilen und diese für die Dauer der Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten bzw. eine solche Einzugsermächtigung des Kontoinhabers zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontoverbindung sind Yogaplus unverzüglich mitzuteilen. Die Berechtigung zum Widerruf einzelner Abbuchungen bleibt hiervon unberührt. Der Abbuchungszeitpunkt wird in der Einzugsermächtigung einzelvertraglich auf den 1. oder 15. eines Monats festgelegt.
  5. Yogaplus ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens zwei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von Yogaplus mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend.
  6. Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist Yogaplus berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
  7. Sofern Yogaplus besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage einer für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. Yogaplus ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.
  8. Im Fall einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift kann Yogaplus eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt € 10,00 verlangen. Es steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.

§ 7 Haftung

  1. Yogaplus haftet für etwaige Schäden insoweit, als
    1. Yogaplus oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung von Yogaplus in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt;
    2. schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen;
    3. sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.
  2. Darüber hinaus haftet Yogaplus, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die Yogaplus oder ihre Erfüllungsgehilfen in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  4. Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt Yogaplus keine Haftung.

§ 8 Schadenspauschalen bei Verlust von Eigentum von Yogaplus

  1. Für den Verlust eines Spindschlüssels ist vom Nutzer eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von insgesamt € 20,00 zu entrichten. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.

§ 9 Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers

  1. Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, Yogaplus unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif).

§ 10 Datenschutzbestimmungen

  1. Mit Gültigkeit der DSGVO gelten ab dem 25. 5. 2018 die Bestimmungen und Regelungen der allgemeinen Datenschutzerklärung von Yogaplus (https://www.yogaplus.de/datenschutz.html).

§ 11 Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.
  2. Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Mainz vereinbart.
  3. Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Mainz vereinbart.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

Die AGB zum Download: AGB Yogaplus, Stand 2018 (PDF)